Bedingungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen sind nicht wie die Gesetzlichen dazu verpflichtet, alle Personen aufzunehmen. Die Aufnahme ist neben der Erfüllung einiger gesundheitlicher Kriterien in erster Linie an das Gehalt gekoppelt. Bis zu einem Jahresverdienst von 49.500 Euro besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, ab diesem Gehalt erfolgt eine Versicherung in der GKV nur noch auf freiwilliger Basis. Wer also die Jahresarbeitsentgeldgrenze erreicht oder überschreitet, der kann in eine der privaten Krankenversicherungen wechseln.
Es bringt erhebliche Vorteile mit sich, privat versichert zu sein. Dennoch bedarf natürlich auch diese Entscheidung, einer Überlegung hinsichtlich dem Verhältnis der entstehenden Kosten zu den Leistungen.
Die Beiträge, die in der PKV fällig werden, berechnen sich anders, als die Beiträge in der GKV, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze einfach prozentual vom Gehalt abhängig gemacht werden. In der privaten Krankenversicherung kann der Versicherte selbst Einfluss auf die Höhe der Beiträge nehmen. Es können verschiedene Tarife gewählt werden, wonach sich dann der versicherte Leistungsumfang ergibt. Ebenfalls kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, was den monatlich zu zahlenden Beitrag weiter senkt. Ein weiteres Kriterium für die sich ergebende Beitragshöhe ist der anfallende Aufwand, den die Versicherung für den betreffenden Versicherten zahlen muss. Dieser beitragsmäßigen Abstufung wird jedoch ausgleichend entgegengewirkt, indem, während der Versicherte noch jünger und somit in der Regel gesünder ist, Altersrückstellungen angelegt werden. Prinzipiell gilt jedoch, dass gerade für besser Verdienende die PKV häufig die günstigere Alternative darstellt, da für sie eine Versicherung in einer gesetzlichen Kasse unverhältnismäßig teuer wäre.
Ganz zu schweigen von den besseren Leistungen, die private Krankenversicherungen bieten. Anders als die GKV gewährt die PKV nicht nur die medizinische Grundversorgung. Privilegierte Behandlung beim Arzt stellen hier nur einen Vorteil dar. Weitere Beispiele sind ein besserer Versicherungsschutz im Ausland, bessere Versicherungsmöglichkeiten im Bereich Zahnersatz und Sehhilfen und freie Arzt- und Krankenhauswahl sind weitere Beispiele.
Wer sich entschließt, in die PKV zu wechseln, der tut gut daran, sich vorab ausreichend zu informieren, da es große Unterschiede gibt, sowohl hinsichtlich der Versicherungsgesellschaften, als auch im Bezug auf die Tarifwahl. Sehr hilfreiche Informationen liefert z.B. private-krankenversicherung.
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