Private Krankenversicherung: Basistarif nicht lohnenswert

28. April 2011
By admin

Private Versicherte, die einen sogenannten Basistarif abgeschlossen haben, können von Ärzten zur Behandlung abgelehnt werden. Es besteht keine Pflicht für Zahnarzt oder Allgemeinärzte den Privatversicherten mit Basistarif zu behandeln.

Die Vergütung von Leistungen im Basistarif der privaten Krankenversicherung ist nicht besonders hoch. Seit 2010 werden geringere Sätze für die Behandlungen mit der privaten Krankenversicherung abgerechnet. Diese Sätze liegen beim 0,9 bis 1,2-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vorher lagen die Sätze beim 1,16- bis 1,8-fachen Satz der GOÄ. Wer in der privaten Krankenversicherung versichert ist und mal in einen Zahlungsengpass gerät, sollte sich nicht in einen Basistarif verschieben lassen. Damit ist man beim Arzt kein angesehener Patient mehr, so wie es zuvor einmal in der PKV der Fall war. Die Zahl der Versicherten im Basistarif ist gestiegen. Ende letzten Jahres verzeichnete der Basistarif der Privaten ca. 20.000 Menschen. Dies war ein Plus von über 7.000 Personen gegenüber dem Vorjahr. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung steigen von Jahr zu Jahr. Aus diesem Grund kann es sein, dass sich die Zahl der Versicherten im Basistarif weiterhin erhöht. Interessant könnte ein Krankenversicherungswechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft sein, anstatt in den Basistarif zu wechseln. Allerdings sollten keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen. Ein normaler Tarif in der Privaten liegt preislich oft unter dem des Basistarifes. Innerhalb der Versicherungsgesellschaft kann der Versicherte immer in einen günstigeren Tarif wechseln. Dies ist gesetzlich so geregelt im Versicherungsvertragsgesetz. Ein Krankenversicherungsvergleich kann schon viele Einzelheiten aufklären.

Ähnliche Nachichten:

Tags: , ,